Stadt sieht bei Mietobergrenzen"noch keine generelle Rüge" der Freiburger Verwaltungspraxis

Stadt sieht bei Mietobergrenzen"noch keine generelle Rüge" der Freiburger Verwaltungspraxis

Die Rückverweisung eines Verfahrens um die Freiburger Mietobergrenzen für ALG-2 Beziehende vom Bundessozialgericht an das Landessozialgericht wird durch die Stadtverwaltung "noch nicht als generelle Rüge" der Freiburger Verwaltungspraxis aufgefasst.
In einer Terminnotiz zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch, 13.4 2010 und einer Pressemitteilung hatte das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Vorinstanzen nicht geprüft hätten, ob in Freiburg tatsächlich Wohnungen ermietbar wären, zu den von Verwaltung und Gemeinderat festgelegten Mietobergrenzen, die die Verwaltung als "angemessene Unterkunftskosten" nach SGB 2 erklärt hatte.
Praktische Folge für Viele auf ALG 2 angewiesene Menschen ist aktueell, dass sie dann - bei Überschreiten der Mietobergrenze . gezwungen sind, höhere Mieten aus dem Regelsatz zu bezahlen.

Wie die städtische Pressesprecherin Eidth Lamersdorf gegenüber RDL erklärte, werde die Stadt die schriftlichenen Urteilsgründe genau prüfen. Für Konsequenzen sei es jetzt aber noch zu früh. Zumal das Landessozialgericht ja noch die Tatsachenprüfung vornehmen müsse.

siehe auch: Erstmeldung dorfnews
Sozialrecht in Freiburg

RDL-Nachrichten am Montag