Späte schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess eingereicht

Späte schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess eingereicht

Einen Tag vor Ablauf der sehr lang bemessenen Frist hat gestern der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München seine Urteilsbegründung im NSU-Prozess eingereicht. Sie ist mehr als 1000 Seiten lang. Der Rechtsanwalt Sebastian Scharmer kritisierte die Langsamkeit des Gerichtes. Es sei ein Ungleichgewicht, wenn das Gericht sich mehr als 90 Wochen Zeit lasse, um die Urteilsbegründung zu erstellen, die Anwälte und die Bundesanwaltschaft aber nur 4 Wochen Zeit hätten, das Urteil auf Rechtsfehler zu untersuchen und eine Revision zu beantragen. Scharmer vertritt die Tochter des NSU-Opfers Mehmet Kubasik.

 

In dem Prozess war Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ralf Wohlleben und Carsten S. wurden wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Holger G. und André E. wurden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu 3 bzw. zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Außer Beate Zschäpe befindet sich nur noch Carsten S. im Gefängnis. Carsten S. war der einzige Angeklagte, der ein umfassendes Geständnis ablegte und glaubhaft Reue bekundete. Auch Nebenkläger*innen hatten eine milde Strafe für ihn gefordert.