Siegt Dreistigkeit? - Die Fälle FWTM und ASF lassen auf Führungsversagen schliessen

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Siegt Dreistigkeit? - Die Fälle FWTM und ASF lassen auf Führungsversagen schliessen

Schon bei der Publikation des Beteiligungsberichtes haben wir von RDL darauf hingewiesen, dass gesetzwidrig die Geschäftsführer von FWTM (Dallmann und Seilnacht) und ASF (Broglin und Vogt) auf die vorgeschriebene Publikation der Gesamtbezüge nach den §§ 285/286 Abs.4 HGB verzichten. Nun scheinen die betroffenen Herrschaften zusammen mit dem solitären Geschäftsführer der Stadtbau, Klausmann, zu glauben, ihren unhaltbaren Gesetzesverstoss durch Dreistigkeit retten zu können. „ „Als GmbH unterliegt die ASF/FWTM/Stadtbau nicht der Veröffentlichungspflicht für Gehälter der Geschäftsführung. Nur bei börsennotierten AGs gibt es eine Veröffentlichungspflicht. Da unsere Gesellschaft nicht börsennotiert ist , gilt eine andere Regelung , wonach eine Veröffentlichung der einzelnen Geschäftsführergehälter nicht erfolgen muss. Bei nicht börsennotierten Unternehmen muss nur ein Veröffentlichung der Gesamtbezüge der Geschäftsführer erfolgen, die aber ebenfalls unterbleiben kann , wenn hierdurch Rückschlüsse auf die einzelnen Geschäftsführergehälter möglich sind. Dementsprechend hat man bislang auch nicht veröffentlicht. Wir sehen keinen Anlass, von dieser gesetzlichen Regelung abzuweichen.“

Ja aber Hallo! Wie gesagt, extrem dreist diese „Herr“schaften.

Erstens besteht die Publikationspflicht nicht nur für die Geschäftsführergehälter, sondern alle materiellen, geldwerten Vorteile bei allen (!) Kapitalgesellschaften. (§ 285 Nr. 9 a und b HGB )

Zweitens „kann“ die Publikation der Gesamtbezüge nur dann bei nicht börsennotierten entfallen, wenn sich – zwingend daraus die Einzelbezüge feststellen liessen. Dies ist aber nur im Fall von Klausmann seit der Entlassung seines Co-Geschäftsführers Griessen in 2007 der Fall. Das freut zwar Klausmann (wie auch Ex-Liegenschaftsamt Boss Meier beim Flugplatz). Helgard Berger (VAG /Stadtwerke ) zeigt aber umgekehrt, das „Frau“ zumindest „kann“ auch anders interpretieren kann. Interessant ist
Drittens, dass in den Fällen der Co-Geschäftsführung immer dann wenn Frauen dabei sind, ohnehin dem Gesetz genüge getan wird und die Gesamtbezüge der Geschäftsführung publiziert werden. Das gilt für den RVF genauso wie für die ABWASSER Freiburg GmbH.

Nur diese Herrschaften: Dallmann, Seilnacht , Broglin und Vogt glauben dem Gesetz seit Jahren eine Nase drehen zu können.

Seit Jahren! Geduldet von den Aufsichtsratvorsitzenden! Diese lassen sich – wie Neideck - gar noch dann düpieren, wenn die Herrschaften auch bei Abschlüssen von Neuverträgen entgegen den Zusagen an den Gemeinderat die Publikationspflicht nicht auf genommen wird!
Bei Unternehmen mit öffentlichen Zwecken! Am Tropf der Steuerzahler wie die FWTM!
Wann macht eigentlich das städtischen Rechtsamt mal in solchen Fällen seine Pflicht?

KMM 15.2.2012