Sachsen holt rechtswidrig abgeschobene Familie aus Rumänien zurück

Sachsen holt rechtswidrig abgeschobene Familie aus Rumänien zurück

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Das Land Sachsen holt am 1. November eine syrische Familie zurück, die es zu Unrecht nach Rumänien abgeschoben hatte. Das melden Pro Asyl und der Sächsische Flüchtlingsrat.

Die fünfköpfige Familie war Anfang September nach Rumänien abgeschoben worden, obwohl sie in Deutschland eine Klage gegen ihre Abschiebung eingereicht hatte. Solange dieses Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen war, durfte sie nicht abgeschoben werden. Ein Verwaltungsgericht hatte dementsprechend Anfang Oktober entschieden, dass das Land Sachsen die Familie unverzüglich zurückholen muss.

Pro Asyl und der Sächsische Flüchtlingsrat kritisieren zum Einen, dass sich das sächsische Innenministerium so lange Zeit liess, bevor es der Familie einen eigentlich unkomplizierten "Laissez-passer" ausstellte. Die Familie verharrte dadurch fast zwei Monate lang in Rumänien. Sie war in den ersten Tagen dort obdachlos, bis ihr Unterschlupf in eine Garage angeboten wurde.

Zum Anderen kritisiert Pro Asyl die "Fahrlässigkeit" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF. Die Bundesbehörde hatte in diesem Fall die rechtswidrige Abschiebung ermöglicht, indem es das Land Sachsen falsch informierte. Es war nicht das erste Mal, dass das BAMF solche Fehler begang, die für die Betroffenen schwerwiegende Folgen hatten. Pro Asyl ruft Anwältinnen und Nichtregierungsorganisationen zu Aufmerksamkeit bei den Bescheiden auf und fordert ein "umfassendes Qualitätsmanagement" beim BAMF.

(mc)

Hinweis: In der ursprünglichen Fassung der Nachricht war vom Mittwoch (31.10.) als Rückholtermin die Rede, wie zunächst gemeldet worden ware. Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die Rückholung erst am 1.11. stattfindet und haben die Nachricht entsprechend korrigiert.