Reicht Zugehörigkeit zur bestimmter Fanszene aus, um Stadtverbote zu rechtfertigen? - Zum Urteil gegen Freiburger Fußballfans

Reicht Zugehörigkeit zur bestimmter Fanszene aus, um Stadtverbote zu rechtfertigen? - Zum Urteil gegen Freiburger Fußballfans

Bereich Stühlinger Stadt.png

Betreten der Zone verboten.
Bereich der Innenstadt und des Stühlingers, der für etwa 20 SC Freiburg Fans während Heimspielen der 1. und 2. Mannschaft tabu ist. Der Freiburger Otsen, rund um das SC Stadion ist natürlich sowieso verbotene Zone
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einer diese Woche bekanntgegebenen Entscheidung die Stadtverbote gegen zwei Freiburger Fußballfans für rechtmäßig erklärt. Nur die Dauer der Maßnahme wurde bemängelt. Damit hat das Gericht sich gegen vorausgegangene Entscheidungen der gleichen, aber anders besetzten Kammer abgesetzt.

Diese hatten zwei polizeirechtliche Aufenthalts- und Betretungsverbote sowie Meldeauflagen der Stadt Freiburg nachträglich für rechtswidrig erklärt.

Über die aktuelle Gerichtsentscheidung sprachen wir mit René Lau, Rechtsanwalt der beiden Fußballfans. Ein Fan gehört zu der Ultragruppierung corillos, der andere zu den natural born ultras.