Naziangriff im Stühlinger: Rechtsradikaler wegen Bedrohung von Ladeninhaberin im Stühlinger zu Haftstrafe verurteilt

Rechtsradikaler wegen Bedrohung von Ladeninhaberin im Stühlinger zu Haftstrafe verurteilt

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NeedfullthinxX im Stühlinger
Der Laden NeedfullthinxX im Stühlinger
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AMK

Am Montag wurde im Freiburger Amtsgericht über eine Szene verhandelt, die sich im Februar in einem Laden für Gothic- und Punk-Utensilien (NeedfulthinxX) in der Klarastraße abgespielt hat (Radio Dreyeckland berichtete). Plötzlich stürmte eine Frau herein und forderte die Ladenbesitzerin, die gerade telefonierte, dazu auf, doch mal vor zu kommen. Die Ladenbesitzerin hatte Mühe zu verstehen, warum sie angepöbelt wurde, doch rasch tauchten eine weitere Frau und der Angeklagte auf. Es entstand ein Gerangel, bei dem sich der Kampfhund des Angeklagten Brag. auf die Hinterbeine stellte und die Ladenbesitzerin in Todesangst versetzte. Zum Glück konnte sie über das Telefon ihren Bekannten bitten, die Polizei zu rufen. Darauf traten die drei zusammen mit einer weiteren Frau, die mutmaßlich vor dem Laden Schmiere stand, den Rückzug an. Sie drohten, wiederzukommen und dann den Laden auseinander zu nehmen. Eine der Frauen schlug der Ladeninhaberin mit der Faust ins Gesicht. Sie traf sie am Auge, worauf sie rückwärts in ihren Laden fiel. Einen guten Monat später erhielt die Ladenbesitzerin von Unbekannten eine SMS, in der ihr die Ermordung ihrer Kinder angekündigt wurde.

Vernommen wurde am Montag der Anrufer, der zwar nicht viel mitbekommen hatte, aber im wesentlichen die Aussagen der Ladenbesitzerin bestätigte. Von zwei Frauen aus der Begleitung des Angeklagten, verweigerte eine die Aussage. Außerdem wurde die Frau, die vor dem Laden gewartet hatte vernommen. Es handelte sich um eine 19-jährige Berufsschülerin. Sie behauptete, die Ladenbesitzerin habe zuerst zugeschlagen. Da habe sich die andere "natürlich gewehrt, so eine Art Verteidigung". Der Hund habe doch "nur geklefft". Sie bestritt auch, dass der Angeklagte den Laden überhaupt betreten habe. Auch nicht einen Schritt. Auf die Vorhaltung, eine andere Frau aus der Gruppe habe aber einen Schritt des Angeklagten in den Laden zugegeben, fiel der sehr nervösen Zeugin plötzlich ein, dass sie sich gerade just in diesem Moment umgedreht habe, um eine Zigarette anzuzünden.

Die Verteidigerin Tina Gröbmayr versuchte es mit einer Art politischer Verteidigung. Seine politische Gesinnung sei gegen den Angeklagten "ausgeschlachtet" worden. Ihm sei "das Lebensrecht" im Stühlinger "abgesprochen" worden. Da habe er wohl mal etwas klar stellen wollen, auch wenn ihm das auch nicht auf die richtige Art gelungen sei. Hintergrund dieser Äußerung und wohl des ganzen Vorfalls ist, dass die Ladenbesitzerin den Angeklagten Brag. vor zwei Jahren (!) auf ein T-Shirt der rechtsradikalen German Defence League angesprochen hatte, das er trug. Mit so einem T-Shirt sei er im Stühlinger im völlig falschen Stadtviertel, sagte sie nach eigener Aussage zu ihm. Die Szene im Laden stufte Gröbmayr zu einem Streit herunter, nur dass der Angeklagte trotz Aufforderung den Laden nicht sofort verlassen hatte, sah auch sie als Hausfriedensbruch der untersten Stufe an.

Der Richter befand hingegen, dass die Aussagen der Ladenbesitzerin sehr glaubwürdig gewesen seien. Die Aussagen der Frauen aus der Entourage des Angeklagten seien dagegen unglaubwürdig und zum Teil widersprüchlich gewesen. Wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Nötigung verurteilte er den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Da dieser insgesamt 19 Vorstrafen, darunter eine erst vor weniger als einem halben Jahr ausgesprochene Bewährungsstrafe offen hatte, waren sich Richter und Staatsanwältin einig, dass eine weitere Aussetzung zur Bewährung nicht in Frage kommt. Auf die Frage, ob sie vorhabe, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, wollte die Verteidigerin nicht antworten.

In einem anderen Anklagepunkt wegen Waffenbesitz wurde der Angeklagte freigesprochen. Der Richter hielt es für möglich, dass die Verfügung, die den Angeklagten zur Abgabe der Waffe aufforderte, aus seinem Briefkasten entwendet wurde.

Auch seinen Rottweiler musste der Angeklagte Brag. auf Betreiben des Anwalts der Ladenbesitzerin mittlerweile abgeben.

Die Anwältin Tina Gröbmayr war vor einigen Jahren Gegenstand einer heftigen Debatte in Freiburg, weil die ehemalige Sprecherin der Grünen Alternative Freiburg (GAF) und ehemaliges Mitglied des eher links eingestellten Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen (AKJ) Freiburg mit einem Anwalt zusammenarbeitete, der einen Neo-Nazi verteidigte.

jk