RDL Förderantrag 1995

RDL Förderantrag 1995



Btr.: Förderantrag 2. Halbjahr 1995 für den offenen Sendebereich       in RDL
Hier: Aktuelle Situation und Konsequenzen



Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Volz,
sehr geehrter Herr Prof. Barth,
sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes und Medienrates der LfK!


In der Anlage übersenden wir Ihnen einen

Förderantrag für die Gewährleistung und den Ausbau des offenen Hörerinnen - Sendebereichs bei Radio Dreyeckland im 2. Halbjahr 1995.
Angesichts dieses - erneuten - Antrages, erlauben wir uns auf einige Umstände und Tatsachen hinzuweisen:


1.
Am 29.7.94 stellte Radio Dreyeckland einen Förderantrag an die LfK zur Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit dem offenen Sendebereich für gesellschaftliche Kräfte im Raum Freiburg und dessen Anpassung an die medienrechtlichen Bedingungen der Neuzulassung für die Zeit 1.10.94-31.12.94.
Mit Datum vom 16.8.95 wurde nach Aufforderung unsererseits der Eingang dieses Antrages bestätigt und in Aussicht gestellt den "Antrag im Haus (zu) beraten" und uns "zu gegebener Zeit über das Ergebnis (zu) unterrichten".

Weder wurden wir über die Termine noch das Ergebnis der Beratung unterrichtet. Noch wurde unseres Wissens aus dem im Haushalt der LfK eingestellte Haushaltstitel "Vorbereitung des nichtkommerziellen Hörfunks" im Jahre 1994 auch nur mit 1,-DM für diese Zwecke verwendet.

2.
Am 1. Februar 1995 verabschiedete der Landtag nach über einjähriger Erörterung eine Novelle zum Zustimmungsgesetz zum Rundfunkstaatsvertrag incl. des Änderungsantrages vom 26.1.95 der Fraktionen von CDU und SPD, die auch die Frage der Förderung der Sendungen im offenen Sendebereich der nicht-kommerziellen Veranstalter umfaßt.

In der Begründung bekundete der Gesetzgeber auch seinen unmißverständlichen Willen
"Durch die Verweisung auf alle in  §29 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages genannten Aufgaben, wird die in  §29 Absatz 1 Nr.2 genannte "Förderung offener Kanäle" künftig auch in Baden-Württemberg möglich."

Zu unser größten Verwunderung und unserem tiefsten Bedauern mußten wir beim Studium des Protokolls der diesem Antrag vorausgehenden Erörterung am 17.1.95 im Ständigen Ausschuß des Landtages zur Kenntnis nehmen, daß Sie sehr geehrter Herr Präsident, die Ansicht vertreten haben, der Landtag solle

"die Regelung der Föderung für nicht-kommerzielle Veranstalter noch zurückstellen, bis (Sie) einen Finanzierungsvorschlag vorlegen könne(n)".


3.
Am 10. April 1995 bestätigte der Medienrat nach beinah 18-monatiger Dauer des Zulassungverfahrens die Auswahlentscheidung in Freiburg zu Gunsten Radio Dreyecklandes.

Im Rahmen des Lizenzantrages hat Radio Dreyeckland auch umfassend dargelegt, wie die bisher freiwillige Gewährleistung des offenen Sendebereichs an die rechtlichen Gewährleistungsbedingungen des Landesmediengesetzes von RDL künftig stattfinden soll.

4.
Wie Ihnen bekannt ist, hat Radio Dreyeckland im Januar/Februar 1995 eine erfolgreiche Mitgliederwerbeaktion durchgeführt. U.a. geworben mit den Versprechen, daá nach Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes die Mitgliedsbeiträge ausschließlich für die Gewährleistung und Verbesserung des eigenredaktionell produzierten Programmes eingesetzt werden, entschlossen sich zusätzlich knapp 600 Hörerinnen das Programm von RDL auch finanziell zu unterstützen.
Dieses Versprechen konnte jedoch nicht eingehalten werden, da weder das entscheidungsreife Zulassungsverfahren abgeschlossen wurde, noch die Umsetzung des gesetzlichen Rahmens durch die LfK realisiert wurde.

In dieser Notsituation und im Vertrauen auf die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zumindest bis zur 2. Jahreshälfte entschlossen wir uns:

- durch Kündigung von Festanstellungen (1 im offen Sendebereich, 1 im eigenredaktionellen Programm und ihren hilfsweisen Ersatz durch Honorarkräfte die gleichzeitige Gewährleistung von eigenredaktionellen Programm und offenen Sendebereich übergangsweise notdürftig zu versuchen.
- Die Maßnahme zugleich zu befristen.

Trotz „äußerster Sparsamkeit (durch Maßnahmen der Selbstausbeutung!), einer gewissen - nicht in Höhe der tatsächlichen Kosten - Entlastung im "Andere Sprachen"-Bereich entstand in den Monaten Februar - Mai ein

monatlicher interner Subventionsbedarf für den Offenen Sendebereich in Höhe von DM 8.000- 12.000.

5.
Am Donnerstag den 1. Juni 1995 berät eine außerordentliche Jahreshauptversammlung des Freundeskreis Radio Dreyeckland die Lage nach der Neuzulassung.

Entgegen allen Erwartungen sieht sich die Geschäftsführung von Radio Dreyeckland nun gezwungen, dieser Versammlung zumindest vorzuschlagen
* Die Subvention des offenen Sendebereiches unverzüglich einzustellen.

In der Begründung werden wir darauf hinweisen, daá die zusätzlichen Mitgliedseinnahmen durch die neuen Mitglieder voll verbraucht sind und nicht abzusehen ist, ob und gegebenenfalls wann und im welchen Umfang die finanzielle Gewährleistung des offenen Sendebreiches durch die LfK zu erwarten ist. (Auf Grund der Erfahrungen des letzten Jahres scheint es für uns eher absehbar, daß die LfK selbst den knickrigen - in Höhe der Zinseinnahmen! - Haushaltsansatz für die Gewährleistung des Rechtes der gesellschaftlichen Kräfte auf eigengestaltete Sendungen auch 1995 nicht ausgeben wird.)
* Zugleich werden wir der Jahreshauptversammlung eine Palette von Möglichkeiten zur teilweisen (Re-)Finanzierung des bisher erbrachten internen Subventionsaufkommens zur Auswahl stellen:

- Befristete Einstellung des gesamten Sendebetriebes für 3 Monate
- Ausstrahlung von - bisher kostenfreien - Sendungen im offenen Sendebereich nur gegen Sendepauschale (mindestens 250,00 DM zzgl. MwSt ohne qualifizierte Anleitung).

- (Wieder-)Aufnahme von Betreuungsleistungen nur bei Kostenübernahmezusage der LFK. Einstellung selbst auf ABM-Basis für medienpädagogoische Begleitungen nur bei zusätzlicher Teilfinanzierung durch die LfK.
usw. usf.

Falls die Jahreshauptversammlung - was angesichts der finanziellen Belastungen unausweichlich ist - diesen Maßnahmen in Gänze bzw. teilweise zustimmt, werden wir im übrigen nicht umhinkommen, den aktuellen wie potentiellen Nutzerinnen des offenen Sendbereichs, den Hörerinnen und der allgemeinen Öffentlichkeit die Schritte zu erläutern und ihre Verursachung darzulegen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Prof. Barth,
sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes und Medienrates!

Wir bedaueren zutiefst, daß jetzt eine Lage eingetreten ist, die auch ein drastisches Handeln unausweichlich macht.

Zugleich weisen wir daraufhin, daá in den vergangenen Jahren Radio Dreyeckland wiederholt und ausgiebig Vorschläge unterbreitet hat, die konstruktiv und produktiv, dem gesetzlichen Ziel der Gewährleistung von Meinungs- und Kulturvielfalt in der Dimension von eigengestalteten Sendungen der gesellschaftlichen Kräfte Rechnung getragen haben.

In diesem Sinne würden wir es nachhaltig begrüssen, wenn jetzt die Gremien der LfK eindeutige Signale setzten würden, wie, wann und im welchen Umfang Sie den gesetzlichen Auftrag zur Realisierung dieses Zieles der Meinungs- und Kulturvielfalt im privatem Hörfunk des Landes Nachdruck verleihen werden.

In Erwartung einer baldigen positiven Rückantwort und mit freundlichen Grüssen


Geschäftsführung Radio Dreyeckland


K.- Michael Menzel                    Hardy Vollmer


Finanzplan 2. Halbjahr 1995 - offener Sendebereich RDL


I. Personalkosten

1. Festbetragsfinanzierung               
- Leiter/in (incl. verantw. Redakteur/in)                            31.345,37
  (TG 6,2 incl. SV AG auf 75%-Basis) -
- Verwaltungsleitg.(TG 5,3 incl. auf 75%-Basis)                 29.145,70
- MedienPädagogische/r Mitarbeiter/in - Andere Sprachen    15.800,00
   (TG 4,2 ab 1.10.95: 100%)

2. Anteilsfinanzierung (40% (20%) Restkosten bei ABM-Maßnahmen)* - 4 medienpädagog. Mitarbeiter analog TG 4 bzw. BAT IVb                                                                                                    52.089,6 (Kinder,Jugend, soziale Gruppen, Frauen, Musik/Kultur,                                                                                                         (26.045)
 Ausbildung - 40% bei AG-Brutto: 5426/Mt)
Zwischensumme:                                                                 128.380,67

* wird geringer wenn AA statt 75% 100% übernimmt (= 1/2)

2. Honorarkosten
    6 Kurse Sprechtraining a 400,00 DM                             2.400,00
    3 EinführungsTagesseminare a 1200,00DM                     3.600,00 Zwischensumme                                                                     7.000,00



II. Sonstige direkte Kosten

1. Raumkosten incl. Reinigung usw.                                   7.200,00
2. Tonmaterialkosten                                                       7.300,00
3. Informations- und Werbematerial                                   7.500,00
Zwischensumme:                                                                    22.000,00


Gesamt direkte Kosten:                                      157.380,67
                                           


III. Verwaltungs-/Sachkostenpauschale 6 % direkte Kosten                                                                                                         9.442,85
    Anteilige Abschreibungen                                          9.000,00

IV. Büroinvestitionskosten

3 Bürocomputer mit ISDN-Karte und CD-Rom Laufwerken         15.000
Software                                                                             6.000
3 Büroeinrichtungen a 2500,00                                               7.500
Studio: Verkabelung, Stühle, Lampen, Uhr, Schallisolierung, Rotlicht, OnAIR, VUMeter                                                          ca.     6.500
Zwischensumme Investionen Büro                                         35.000

Gesamtkosten:                                                                   210.823,51
                                                                                            (184.778,51)



Die Investkosten eines Produktionsstudios entstehen zusätzlich.


Kurzerläuterungen:

Angesichts der beschränkt veranschlagten Haushaltsmittel der LfK sind,

1. bei den Personalkosten die Ansätze zur Festbetragsfinanzierung auf das notwendigste reduziert:
Es kommen nur die Kosten von 3/4 -Stellen zur organisatorischen und inhaltlichen Gewährleistung der Ausstrahlungen zum Ansatz.

Da eine inhaltliche Anleitung gleichwohl unverzichtbar ist, sind Mittel der LfK - entsprechend unseren Vorschlägen - nur zur Teilfinanzierung zur Ergänzung von Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit in Anschlag gebracht.
2. Die Sachkosten sind moderat zum Ansatz gebracht. Die gemeinsame Nutzung der Büroinvestmittel durch alle Beschäftigte im offenen Sendebereich wird aus Sparsamkeitsgründen unterstellt.
3. Die Studio-Investitionskosten sind nicht im Anschlag enthalten, da ein Sonderfonds im Rahmen der LFK unterstellt wird.