Prävention vor "einfacher Gefahr" legitimiert keine Verletzung des Schattenparker-Hausrechts!

Prävention vor "einfacher Gefahr" legitimiert keine Verletzung des Schattenparker-Hausrechts!

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PlatzPolizei
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Wenn morgens die Polizei im Schlafzimmer steht, braucht es dazu eigentlich handfeste Gründe. Als neulich am Papstwochenende die Schattenparker von der Polizei aus den Betten geholt wurden, scheint man sich bei Polizei und Ordnungsamt darüber aber keine großen Gedanken gemacht zu haben. Ist der Einsatz rechtlich haltbar? Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Katja Barth.14:57

höre auch: "Notorisch Freiheits-beschränkende Maßnahmen..."

Telefonkommentar eines RDL-Redakteurs und Hörers im Anschluss an das Interview über den polizeilichen Überfall auf den Schattenparkerplatz.

7:23

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