Um Ihre martialischen polizeilichen Kampfzüge in Position zu bringen, wurde aber der Strassenbahn-verkehr von Polizeiseite schon unterbrochen, bevor sich am Rathausplatz auch nur ein Demonstrationszug überhaupt bilden konnte. Die dorch skandierende Demo konnte sich dann wie intendiert in die Innenstadt bewegen - nicht allerdings ohne eine lästige, weil abschreckend wirkende Polizeibegleitung. weitere Beiträge von der Demo: |
Noch vor der Demo rechtfertigte die Grünen Fraktionschefin im GR Maria Viethen am Freitag das Innenstadtdemoverbot als "Vertretbar". Beitrag |
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
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(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Per Allgemeinverfügung (Text) hatte die Stadt Freiburg vom 11.12.2008- der OB Salomon als zuständige Polizeibehörde - erneut ein (Alt-) Innenstadtdemonstrationsverbot verfügt. Nur auf dem Altstadtring und jenseits davon darf gegen das CDU/FDP Gesetz zur Abschaffung der Versammlungsfreiheit demonstriert werden. Das Mitbringen von Bauwagen war bis incl. Bahnhof verboten. Laustprecher dürfen sich nur an die Versammelten richten.
Damit waren- wie in den Jahren zuvor - erneut hinreichend Tatbestände für eskalierendes polizeiliches Eingreifen geschaffen und das Demonstrationsrecht, das sich ja gerade an die Meinungsbildung einer allgemeinen Öffentlichkeit richtet, ad absurdum geführt. Beitrag in Punkt 12
Radio Dreyeckland wird am Samstag über den Fortgang dieses massiven Einschränkungsversuch der Versammlungsfreiheit durch den grünen OB Salomon am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr berichten
Aus einer Erklärung von AKJ und Kommittee für Grundrechte (11-12-2008 ):
Mit Blick auf die für den 13. 12. angekündigte Demonstration gegen das neue Versammlungsgesetz möchten wir häufigen Missverständnissen entgegentreten: Weder ist die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung illegal, noch kann eine Demonstration allein aus dem Grund ihrer Nichtanmeldung verboten oder aufgelöst werden. Auch ist es rechtlich keineswegs so, dass der ungestörte Weihnachtseinkauf (bzw. -verkauf) in der Freiburger Fußgängerzone oder die Einhaltung des ÖPNV-Fahrplans der Versammlungsfreiheit vorgingen.
(vgl. aber Begründung der Allgemeinverfügung vom 11-12-2008)
Wie das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss betont, „rechtfertigt keinesfalls jedes beliebige Interesse eine Einschränkung dieses Freiheitsrechts; Belästigungen, die sich zwangsläufig aus der Massenhaftigkeit der Grundrechtsausübung ergeben und sich ohne Nachteile für den Veranstaltungszweck nicht vermeiden lassen, werden Dritte im allgemeinen ertragen müssen.“