Nazi Demoverbot 20 m vor der "Roten Flora" vom BVerfG bestätigt

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Nazi Demoverbot 20 m vor der "Roten Flora" vom BVerfG bestätigt

Die provokatorische  Absicht von Faschos direkt (20m)  vor der gegen die Roten Flora zu demonstrieren zu wollen, die die Polizei- und Ordnungsbehörde der Hansestadt Hamburg untersagt hatte, hat das BVerfG in einem Eilverfahren zu Gunsten der Polizeibehörde unterstrichen.

Pervers nur, dass dabei die für die Rote Flora verhetzendene Prognose der Hamburger Polizei mit abgesegnet wurde: " Auf der Grundlage entsprechender Erfahrungen in der Vergangenheit sei mit einer Mobilisierung der Szene und mit von ihr ausgehenden massiven Gewalttätigkeiten zu rechnen, unter anderem durch Bewurf mit gefährlichen Gegenständen von den Dächern der „Roten Flora“ sowie umliegender Gebäude, was sich unmöglich verhindern lasse. Dies gelte unabhängig von der Zahl der eingesetzten Polizeibeamten. Der Antragsteller erhob Widerspruch und beantragte im Ergebnis erfolgslos einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtschutz."

(kmm)
Beschluss