Nachträglicher Entzug von Presseakkreditierung beim G20-Gipfel unrechtmäßig

Nachträglicher Entzug von Presseakkreditierung beim G20-Gipfel unrechtmäßig

Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen für zwei Journalisten beim G20-Gipfel war unrechtmäßig. Zu diesem Urteil kam der Berliner Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Mittwoch. Es habe keine entsprechende Grundlage für den Entzug vorgelegen.

Die beiden Journalisten hatten gegen den Entzug ihrer Akkreditierungen geklagt. Die Entscheidung der Hamburger Behörden stellte aus ihrer Sicht einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar. Zudem habe es keine konkreten Vorwürfe gegen die Kläger gegeben.

Grund für den Beschluss war eine Einschätzung des Verfassungsschutzes beim G20-Gipfel 2017. Darin hieß es, die beiden Journalisten stünden linksextremen Gruppen nahe. Dies habe man wegen der Krawalle während des Gipfels nicht mehr überprüfen können, argumentierte der Anwalt des Bundes vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Während des Gipfels war insgesamt 32 Journalisten nachträglich die Akkreditierung entzogen worden.