Nachrichten aus Fokus Südwest 01.03.2012 # 121

Nachrichten aus Fokus Südwest 01.03.2012 # 121

# Urabstimmung im Privaten Omnibusgewerbe

# EdF beharrt auf Mappus - Schweigepflicht

# Asylsuchende in die Kaserne

# Teningers Ortsteil Köndring bei Freiburg ist stark im Grundwasser belastet

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Urabstimmung im Privaten Omnibusgewerbe ver.di Mitglieder stimmen für Arbeitskampf 01.03.2012

Im Tarifkonflikt im Privaten Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg stehen die Zeichen auf Streik. In der Urabstimmung stimmten 97,69 Prozent der ver.di Mitglieder für einen Arbeitskampf zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Am morgigen Freitag berät die ver.di Tarifkommission über das weitere Vorgehen. Nach der Urabstimmung sind nun unbefristete Streiks möglich.

Nachdem der Arbeitgeberverband WBO in den letzten Verhandlungen am 16. Februar zu keinerlei Entgegenkommen bereit war, hatte die ver.di Tarifkommission die Durchführung der Urabstimmung beschlossen. Diese wurde am Dienstag und Mittwoch dieser Woche begleitet von ganztägigen Warnstreiks durchgeführt. ver.di fordert deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und hat das vorliegende Angebot des WBO in etlichen Punkten als "ungenügend" bezeichnet. Insbesondere bei der Erhöhung der Jahressonderzahlung und der hundertprozentigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben die Arbeitgeber, so ver.di, bis jetzt viel zu wenig geboten. Auch bei der ver.di Forderung nach 30 Tagen Urlaub für alle und der Abschaffung der abgesenkten Lohngruppe für Anfänger sowie weiteren Punkten liege man noch weit auseinander. ver.di fordert unter anderem: 100 Prozent-Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Bezahlung während des Urlaubs, ohne dass für zurückliegende Krankheitstage Geld abgezogen wird; bezahlte Freistellung durch die Arbeitgeber für Fahrer, die an von der EU vorgeschriebenen Schulungen teilnehmen; Gleichbehandlung bei der Feiertagsregelung für Beschäftigte im Schichtdienst mit Angestellten; 30 Tage Urlaub für alle; Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; ein volles Weihnachtsgeld; einen Tarifvertrag für Auszubildende und Angestellte; Schichten nur noch einmal teilbar (Hintergrund: Die Fahrer sind 12 bis 13 Stunden im Einsatz und erhalten nur wenige Stunden davon bezahlt); Abschaffung der zehn-prozentigen Kürzung für Neueinsteiger

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Untersuchungsausschuss EdF beharrt auf Mappus Schweigepflicht

Dem Untersuchungsausschuss des Landtags zur Aufklärung des EnBW-Deals droht ein Rückschlag: Ex-Ministerpräsident Mappus wurde vom französische Staatskonzern EdF zum Schweigen verpflichtet. Eigentlich sollte Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) nach dem er von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden wurde am 9. März zu den Hintergründen befragt werden, wie es im Dezember 2010 zum fünf Milliarden Euro teuren Wiedereinstieg des Landes beim Energieversorger EnBW kam. Mappus hatte damals den umstrittenen Vertrag eingefädelt und dabei den Landtag umgangen. Ein Sprecher von Ministerpräsident Kretschmann bestätigte das Scheigegebot von Seiten der EdF. Dies könnte für die Aufklärung der EnBW-Affaire Konsequenzen haben. Der zeitliche Spielraum, eine Aussage von Mappus vor dem Untersuchungsausschuss zu erreichen, werde nun knapp, da das grün-rote Kabinett am kommenden Dienstag über die Aussagegenehmigung für den ehemaligen Ministerpräsidenten und die früheren Regierungsmitglieder entscheiden müsse. Wie schwierig die Lage ist, beweist die Tat­sache, dass sich die Landesregierung inzwischen an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Ulrich Müller (CDU), gewandt hat. Ulrich Müller soll versuchen, in Gesprächen mit der EdF doch noch zu erreichen, dass es keine Beschränkungen für Mappus gibt. Die Bereitschaft der Franzosen scheint gering.

Als Grund gilt die Verärgerung der EdF.über das Verhalten von Verhalten von Grün-Rot. Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass Baden-Württemberg eine Schiedsgerichtsklage gegen die EdF vor der Internationalen Handelskammer in Paris eingereicht habe. Die Landesregierung will damit prüfen lassen, ob der Kaufpreis von 41,50 Euro pro Aktie, den Mappus einst an die EdF bezahlte, überteuert war. Im Fall eines gerichtlichen Erfolges müsste die EdF den zu viel erhaltenen Betrag an das Land Baden-Württemberg zurückzahlen. Da heißt es: Reden ist Silber schweigen ist Gold!

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Asylsuchende in die Kaserne

Zwei Thurgauer Regierungsräte wollen zur Bewältigung der Unterkunftsnot bei Asylsuchenden Notrecht anwenden. So soll der Bund ohne Rücksicht auf baurechtliche, raumplanerische oder andere Hindernisse Asylsuchende in Armeeunterkünften unterbringen können. Droht der Schweiz nämlich eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung, kann der Bundesrat gestützt auf die Verfassung in Eigenregie befristete Verordnungen und Verfügungen erlassen, um die Sicherheit des Landes zu wahren. Jetzt fordern die Thurgauer Regierungsräte Bernhard Koch (CVP, Finanzen und Soziales) und Claudius Graf-Schelling (SP, Justiz und Sicherheit) den Bundesrat auf Notrecht anzuwenden. Während eines beschränkten Zeitraums soll der Bund ohne Rücksicht auf baurechtliche, raumplanerische oder andere Hindernisse Asylsuchende in Armeeunterkünften unterbringen können. Mit ihrer Forderung trifft die Thurgauer Regierung den wunden Punkt in der Asylstrategie des Bundesamts für Migration (BFM): Im Frühling 2011 hatte das Amt noch gross angekündigt, bis Ende 2011 rund 2000 neue Bundesplätze für Asylsuchende zu schaffen. Damit sollten die Kantone entlastet werden. Als Lösung für die Unterbringung von Asylsuchenden hatte das BFM hauptsächlich militärische Anlagen im Auge. Bis heute fanden die BFM-Beamten jedoch nur 50 Plätze in einer Bunkeranlage auf dem Jaunpass. Diese Bunderunterbringung ist inzwischen bereits wieder geschlossen. Eine weitere Unterkunft soll im kommenden Monat eröffnet werden. Der Grund für das Scheitern der Unterbringung liegt darin, dass die Truppenlager und Gebirgsunterkünfte der Armee zivile Bau- und Sicherheitsvorschriften in der Regel nicht erfüllen. Für Asylbewerber - aus juristischer Sicht Zivilisten - gelten beispielsweise strengere Brandschutzvorschriften als für Armeeangehörige. Vor einer Neubelegung der Unterkunfte müssen daher durch den Bund aufwändige Umbauten getätigt werden. Je nach Kanton sind zudem langwierige Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren nötig. Der Griff zum Notrecht wäre verlockend. Teningers Ortsteil Köndring bei Freiburg ist stark im Grundwasser belastet Rund 100 Bewohner haben eine bis zu mehr als das 200-fache an Belastung mit Biphenylen (PCB). Die zum Jahresbeginn gegründete Bürgerinitiative "Sauberes Grundwasser in Siedlung und Elzstraße" hat am Dienstag den Teninger Gemeinderat aufgefordert umfassend über die Belastung zu Informieren und rasch das Grundwasser zu sanieren. Erst am 14. September 2011 warnte die Gemeinde vor der Verwendung von Grundwasser als Trinkwasser oder als Bewässerung im Garten. Damals schrieb die Verwaltung zur Verseuchung mit PCB und leichtflüchtigen, chlorierten Kohlewasserstoffen (LHKW):"Daher wird seit dem Jahr 1988 eine Grundwassersanierung betrieben. Während sich bei den Kohlewasserstoffen ein Sanierungserfolg eingestellt hat, ist es -trotz Optimierung des Sanierungsanlagen, zuletzt im Jahr 2010 - bisher nicht gelungen die PCB-Konzentration im Grundwasser merklich zu verringern."

Inzwischen hat die verschmutzte Grundwasserfahne eine Länge von 500 Metern erreicht. Erkannt worden war die Verseuchung im Zusammenhang mit der Altlast in einer Kiesgrube nahe der Autobahn. Dort war Ausschuss aus der Kondensatorenproduktion der Frako abgeladen worden. "Die Anwohner", so der Sprecher der BI-Sauberes Grundwasser in Siedlung und Elzstraße Winski "haben nie etwas von der davon erfahren, dass vom Produktionsgelände aus auch benachbarte Bereiche mit PCB belastet seien." Zur Lösung des Problems schlägt der Bürgermeister von Teningen Heinz-Rudolf Hagenacker eine Gesprächsrunde mit Bewohnern und Vertretern des Landratsamtes vor.