Nach wie vor keine Transparenz bei Geschäftsführergehältern der städtischen Gesellschaften.

Nach wie vor keine Transparenz bei Geschäftsführergehältern der städtischen Gesellschaften.

Verstoss gegen gesetzliche Pflichten bei ASF und FWTM??

Zwar bestehe Konsens, dass bei künftigen Geschäftsführerverträgen eine Publikationsklausel vor zu sehen sei, so der Freiburger EBM Neideck (CDU). Aber im Beteiligungsbericht 2011 ist das bei den Geschäftsführer_innen kaum der Fall. Weil es auf Bundesebene an zwingenden Vorschriften fehlt, wird nur summarisch bei der nicht börsennotierten Badenova (drei: 1,193Mio €) und der VAG(zwei: 324T € +30T€ Stadtwerke GmbH) deren Einkünfte dargestellt.
Bei der Flugplatz Freiburg, der ASF GmbH mit 31 Mio .€ Umsatz, dem FSB Konglomerat mit über 71 Mio. Umsatz -allein FSB Umsatz 52,5 Mio.€ - wie auch dem permanenten 6 Mio.€ Verlustbringer FWTM-Verbund unterbleibt nach §286 Abs. 4 HGB selbst diese summarische Publikation. Dumm nur, dass im Fall der FWTM (aber auch ASF) die Befreiungsvorschrift gerade nicht greift, weil zwei Geschäftsführer tätig sind und deshalb gerade eben nicht das Salär eines einzelnen heraus rechenbar ist.