Am Vormittag des Montag 20.7.2015 trat der Ausschuss erst zu einer nichtöffentlichen Sitzung über den Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu den neuen Todesermittlungen bei Florian H. zusammen, einem Rußbericht des BKA und dem Gutachten Fremdzündungsmöglichkeit zusammen. Gleichzeitig wurden Beschlüsse zu Verhandlungen mit der Familie H. und dem wahrgenommenen zeugnisverweiegrungsrecht von Prof. Funke gefasst. Der Zwischen-Bericht der StA Stuttgart lag seit dem 17.7.2015 vor und ergab u.a. eine SD-karte mit 2000 Seiten Chat-Protokolle bis einem Monat vor dem Tod von Florian H.. Zugleich beschloss der Ausschuss seine Ermittlungen zu einem verklumpten Handy und am Freitag bekanntgewordener Festplatte die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abzugeben.
Hier die Dokumentation der Pressekonferenz