Datenschutz unter Corona-Bedingungen: "Kontakte dürfen nicht ins Blaue hinein abgefragt werden"

"Kontakte dürfen nicht ins Blaue hinein abgefragt werden"

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Bild: www.campact.de
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Im Restaurant essen gehen und einige Tage später von der Polizei als Zeugin oder Zeuge angefragt werden, weil in der Nähe eine mutmaßliche Straftat passiert ist: Unter den Infektionsschutzbestimmungen ist das durchaus möglich. So erlebte es der Hamburger Jurist Phillip Hofmann, denn das Restaurant hatte, ganz im Sinne der Corona-Verordnung des Stadtstaats, seine Kontaktdaten aufgenommen. Dabei sollten diese Daten vertraulich behandelt werden und dienen eigentlich nur dem Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette. Zugriff hat deshalb auch in erster Linie das Gesundheitsamt.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, erklärt im Interview, warum es so einfach dann doch nicht ist.