Koblenzer Skandalurteil zu rassistischen Grenzkontrollen entfaltet seine Wirkung auch im Dreyeckland

Koblenzer Skandalurteil zu rassistischen Grenzkontrollen entfaltet seine Wirkung auch im Dreyeckland

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Die Polizei darf Reisende aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren - dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 28. Februar 2012 bot sofort Schützenhilfe für die ungestörte Forsetzung dieser Kontrollpraxis, die man intuitiv doch viel eher als offen rassistisch einordnen würde. Eine Reisende zwischen der Schweiz und Deutschland berichtet RDL über ihre Erfahrung mit einer solchen Kontrolle im Zug und darüber, wie die Grenzpolizei nun gezielt mit dem Koblenzer Urteil ihr Vorgehen rechtfertigt.

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