Medizinische Behandlung oder Abschiebung?!: Kampagne GleichBeHandeln fordert Änderung des Aufenthaltsgesetz

Kampagne GleichBeHandeln fordert Änderung des Aufenthaltsgesetz

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Die Kampagne GleichBehandeln setzt sich für die Abschaffung des Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetz ein
Die Kampagne GleichBehandeln setzt sich für die Abschaffung des Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetz ein
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Bündnis GleichBeHandeln

Ohne Angst zur Ärzt*in zu gehen – nicht für Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Geht es nämlich um die Kostenübernahme der Behandlung, ist das Sozialamt nach Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetz dazu verpflichtet, die Daten der Patient*innen an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Medizinische Behandlung also auf Kosten der Gefahr, abgeschoben zu werden.

Damit sich das zukünftig ändert und Menschen ohne Aufenthaltsstatus ohne Angst vor der Abschiebung sich medizinisch behandeln lassen können, setzt sich ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International, die Diakonie, Pro Asyl, die Arbeiterwohlfahrt, der Dachverband Migrant*innenorganisationen, die Deutsche Aidshilfe, die Seebrücke – mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ dafür ein, den Paragrafen endlich abzuschaffen.

Wir sprachen mit Janina Gach, Fachreferentin für Inlandsprogramme bei Ärzte der Welt und Koordinatorin der Kampagne, über die Gründe für die Forderung nach der Abschaffung des Paragrafen 87 des Aufenthaltsgesetz.

Wer die Kampagne unterstützen will, findet die Petition zum Unterschreiben hier.