Japan: Atomausstieg oder - wiedereinstieg? | 3 Mal Ein/Aus für AKW Ikata

Japan: Atomausstieg oder - wiedereinstieg? | 3 Mal Ein/Aus für AKW Ikata

Nachdem das AKW Ikata in den vergangenen neun Jahren bereits zwei Mal für jeweils mehrere Monate in Betrieb genommen wurde, hat nun ein Gericht wiederum das Wiederhochfahren untersagt. Wie steht es derzeit im mittlerweile neun Jahre währenden Kampf um die Atomenergie in Japan?

Zwei der insgesamt drei Reaktoren des AKW Ikata wurden nach dem dreifachen Super-GAU im japanischen AKW Fukushima Daiichi stillgelegt. Zunächst wurden nach dem 11. März 2011 alle 54 noch funktionsfähigen von insgesamt 58 Atomreaktoren in den 18 japanischen Atomkraftwerken nach und nach abgeschaltet - jedoch keineswegs mit der Absicht, sie stillzulegen. Reaktor 3 des AKW Ikata blieb zunächst bis August 2016 außer Betrieb.

Bereits 2012 wurde damit begonnen, einzelne Reaktoren in weit von Fukushima entfernten Atomkraftwerken wieder in Betrieb zu nehmen. Doch der breite Widerstand in Japan und Klagen vor Gericht konnten bislang den von den Stromkonzernen und der ihnen hörigen japanischen Regierung geplanten Wiedereinstieg in die Atomenergie weitgehend verhindern. Beispielhaft ist hierbei das AKW Ikata weit im Süden Japans. Nachdem es im August 2016 wieder hochgefahren wurde, entschied das zuständige Oberste Gericht im Dezember 2017, daß Reaktor 3 der AKW Ikata nicht weiter betrieben werden darf (Siehe unseren <a hrefakwjap171214.html" target=_blank>Artikel v. 14.12.17</a>). Es war also lediglich für rund 14 Monate in Betrieb. Doch der Betreiber-Konzern Shikoku Electric konnte durchsetzen, daß Reaktor 3 im Oktober 2018 wieder hochgefahren werden durfte. Nun kam es zum dritten Mal zum Aus, nachdem heute (Freitag, 17. Januar) erneut das Oberste Gericht ein Urteil gegen den Betrieb von Reaktor 3 der AKW Ikata gefällt hat. Ob dies nun zur Stilllegung führt, muß sich aber erst noch zeigen. "Das Urteil ist zutiefst bedauerlich und kann nicht akzeptiert werden," erklärte umgehend ein Sprecher von Shikoku Electric.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß mögliche Ausbrüche des nahegelegenen Vulkans Aso bei der neuerlichen Erteilung einer Betriebsgenehmigung nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. "Die Beurteilung der Nuklearregulierungsbehörde, daß der Vulkan Aso kein Problem darstellt, ist falsch," stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. Das Urteil gilt in Japan als herber Rückschlag für die japanische Regierung unter Premierminister Shinzo Abe. Der seit 2012 amtierende Premierminister hatte als Ziel ausgegeben, den Anteil der Atomenergie am Strommix auf 20 bis 22 Prozent zu steigern.

Vor dem dreifachen Super-GAU gab es in Japan 18 AKW mit insgesamt 58 Atomreaktoren. Diese deckten rund 30 Prozent des japanischen Strombedarfs. Die ersten Jahre nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima bewiesen jedoch, daß auch in Japan keineswegs die Lichter ausgehen, wenn der Strom aus Atomkraftwerken wegfällt.

Derzeit sind acht Atom-Reaktoren in vier AKW wieder in Betrieb. Wichtig ist allerdings, zwischen "stillgelegt" und "abgeschaltet" zu unterscheiden. Stillgelegt wurden lediglich 17 Reaktoren und vier wurden bei der Katastrophe zerstört. Aber 29 Reaktoren - also exakt die Hälfte - sind lediglich abgeschaltet und können jederzeit wieder in Betrieb genommen werden.

Wenn also Shinzo Abe als Ziel vorgibt, 20 bis 22 Prozent zu erreichen, entspricht dies ziemlich genau der Stromproduktion der acht derzeit in Betrieb befindlichen Reaktoren plus jener der abgeschalteten 29. Es steht also in Japan in den kommenden Jahren noch ein harter Kampf zwischen den Strom-Konzernen und deren Regierung auf der einen und der japanischen Anti-AKW-Bewegung auf der anderen Seite bevor. Und wie die weltweiten Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte gezeigt haben, wäre es illusorisch, darauf zu hoffen, daß dieser Kampf vor Gericht entschieden werden könnte.