Impfpflicht für Personal in Medizin und Pflege kommt wohl Mitte März

Impfpflicht für Personal in Medizin und Pflege kommt wohl Mitte März

Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitagmorgen wollen die Ampelparteien alle Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich dazu verpflichten, bis 15. März einen Nachweis vorzulegen, dass sie geimpft sind. Ab dem 16. März ist die Vorlage bereits bei der Einstellung erforderlich. Ausgenommen sind Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Übergangsfrist bis 15. März soll es den Beschäftigten ermöglichen, die erste und zweite Impfung noch nachzuholen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder, außerdem wäre sie wohl arbeitsrechtlich relevant.