Unverhältnismäßiger Polizeieinsatz in Freiburg: Hausdurchsuchung gegen Graffiti-Sprayer

Hausdurchsuchung gegen Graffiti-Sprayer

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Ist jetzt auch verboten...deshalb aber umso lieber an Hauswände gesprüht (Im Grün 29.8.17)
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RDL/kmm

Die Freiburger Polizei und die Freiburger Staatsanwaltschaft beweisen mal wieder, dass sie überhaupt keinen Sinn für die Wahl verhältnismäßiger Mittel haben und ihnen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung egal ist. Am 23. März hatte ein offenbar übermotivierter Polizeibeamter, der eigentlich außer Dienst war, einen Sprayer am Schlossbergring "auf frischer Tat" ertappt und ihn festgenommen. Eine zweite Person, die laut Polizeibericht wohl Schmiere gestanden hatte, stellte sich später auf dem Polizeirevier. Trotzdem erwirkte die Freiburger Staatsanwaltschaft noch eine richterliche Anordnung für eine Hausdurchsuchung. Gefunden wurden dabei laut Polizei Sprayerutensilien, TAGS, Zeichnungen, Graffity-Lichtbilder und auch eine geringe Menge Marihuana sowie Betäubungsmittelutensilien. Schon die Überschrift der entsprechenden Polizeimeldung vom 23. März macht deutlich, dass die Hausdurchsuchung völlig unverhältnismäßig war. Diese lautet "Graffity-Sprayer auf frischer Tat festgenommen". Wenn der mutmaßliche Sprayer aber auf frischer Tat festgenommen wurde, sollte der Staatsanwaltschaft die Beweisführung ja nicht allzu schwer fallen. Nach einer Bagatelle, wie dem Bemalen oder auch Verunstalten einer Wand, wenn diese "Tat" auch noch bewiesen ist, trotzdem eine Hausdurchsuchung zu veranlassen, bei der die Privatsphäre des Betroffenen mit Füßen getreten wird, zeugt davon, dass die law und order Linie auch in Freiburg völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Dass sich ein Richter findet, der diese Hausdurchsuchung abnickt zeigt, dass der Richervorbehalt wenig wert ist. Leider ist auch nach dem Abgang von Hardliner Otto Neideck, der lieber der "gesunden Volksmeinung" als der Wissenschaft folgt, nicht damit zu rechnen, dass die Kriminalisierung von Gaffiti-Sprayern und die anti-liberale Haltung der Stadt Freiburg beendet wird. (FK)