Hamburg will G20-Camp trotz Karlsruher Entscheidung weiter verbieten

Hamburg will G20-Camp trotz Karlsruher Entscheidung weiter verbieten

Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts will Hamburg das G20-Protestcamp im Stadtpark trotzdem verbieten. Dies erklärte die Versammlungsbehörde der Stadt mit Verweis auf den „weiten Spielraum“ den das Gericht gelassen habe.

Karlsruhe hatte zuvor angeordnet, dass über das Protestcamp noch einmal neu entschieden werden müsse. Diesmal auf Grundlage des Versammlungsrechts, nicht, wie zuvor, mit Verweis auf die Grünflächenordnung. Die Stadt Hamburg hatte damit argumentiert, das Camp selbst sei keine Kundgebung und falle daher nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts.

Allerdings sei damit nicht abschließend geklärt, so Karlsruhe in der Eilentscheidung, ob das Camp tatsächlich eine politische Kundgebung darstelle. Dies sei verfassungsrechtlich unklar. Entsprechend hat das Gericht der Stadt das Recht eingeräumt, das Camp notfalls aus dem Stadtpark auf eine geeignete Fläche zu verschieben, falls es zu großen Sicherheitsbedenken käme.

Die OrganisatorInnen des Camps sind enttäuscht von diesen Spielräumen für die Stadt. Damit liege die Entscheidung über das Camp maßgeblich bei Polizei und Versammlungsbehörde.