Urteil zum Recht auf Teilzeit: Hafenarbeiterin erstreitet gegen Hafenunternehmen „Eurogate“ und Betriebsrat Recht auf Teilzeit

Hafenarbeiterin erstreitet gegen Hafenunternehmen „Eurogate“ und Betriebsrat Recht auf Teilzeit

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Plakat des DGB: Samstags gehört Vati mir, zum 1. Mai 1956
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© AdsD/6/PLKA006619; Urheber: Paul Reiff

Ende Juni hat das Landesarbeitsgericht Hamburg ein in Sachen Arbeitszeit interessantes Urteil verkündet. Das Hafenunternehmen „Eurogate“, Europas größte reederei-unabhängige Container-Terminal- und Logistik-Gruppe, wurde verurteilt den Teilzeitwunsch einer Hafenarbeiterin und Mutter eines 7 Jahre alten Sohnes zu entsprechen. Seit zwei Jahren hatte die Frau versucht in Teilzeit zu arbeiten um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Eurogate hatte dies mit Verweis auf eine Unvereinbarkeit der Teilzeit mit internen Betriebsabläufen abgelehnt und mit dieser Position in der ersten Gerichtsinstanz recht bekommen. Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied nun aber zugunsten der Frau. Eurogate kündigte an, dass Urteil akzeptieren zu wollen. Über die Bedeutung des Urteils und auch die Rolle des Betriebsrates haben wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg gesprochen. Er hat die Eurogate Mitarbeiterin vor Gericht vertreten.