Großbritannien: Datenschutzbehörde geht gegen massenhafte Gesichtserkennung vor

Großbritannien: Datenschutzbehörde geht gegen massenhafte Gesichtserkennung vor

Die britische Datenschutzbehörde hat die Firma Clearview Al aufgefordert, alle Daten von Menschen in Großbritannien zu löschen und keine weiteren Daten von ihnen zu erheben. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma eine Strafzahlung von umgerechnet 20 Mio. Euro. Clearview hat nach eigenen Angaben aber noch die Möglichkeit Stellung zu den Vorwürfen der Datenschutzbehörde zu beziehen. Nach den Angaben auf ihrer Webseite hat Clearview 10 Milliarden Fotos von Menschen weltweit gespeichert und verkauft ihre mit Gesichtserkennungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse an Ermittlungsbehörden.

 

Vor einem Jahr hat auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Clearview Al scharf kritisiert. Biometrische Datenbanken, die ihre Daten staatlichen aber auch privaten Stellen zur Verfügung stellen, würden diesen „eine kaum mehr kontrollierbare Form von Herrschaft“ verschaffen.

Nach der seit Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung der EU, bräuchte Clearview die persönliche Einwilligung der Betroffenen, um biometrische Daten von ihnen zu verwerten. Mit der Durchsetzung dieser Bestimmung sieht es aber nicht gut aus. Auf Anfrage der Organisation Netzpolitik.org, gab sich ein Sprecher der Datenschutzbehörde Hamburgs ziemlich ratlos. Schließlich sei die Behörde nur für Menschen mit Wohnsitz in Hamburg zuständig. Clearview Al wisse aber nicht notwendig den Wohnort von Menschen deren Bilder die Firma im Internet weltweit abschöpfe. In der EU habe außerdem jedes Land seine eigene Datenschutzbehörde. Nur in Zusammenarbeiter aller oder mehrerer Datenschutzbehörden in Europa wäre ein Vollzug gegen Clearview Al möglich.

 

In mehreren europäischen Ländern haben sich allerdings private Initiativen gegen die globale Gesichtserkennung gebildet. Dazu gehören „Privacy International“, „Reclaim your Face“ und „noyb“. Diese Bezeichnung steht für „none of your business“, zu deutsch: „Das geht Sie nichts an!“. In einer Resolution hat sich das EU-Parlament im Oktober mit großer Mehrheit gegen biometrische Massenüberwachung ausgesprochen. Die Resolution hat jedoch keinen bindenden Charakter. Die Kommission will die automatische Gesichtserkennung jedoch nur einschränken, nicht verbieten. Hier dürfte das Eigeninteresse der Innenministerien der EU an massenhafter Gesichtskontrolle eine Rolle spielen.