Gericht hält Abschiebung von staatenlosen Palästinensern für rechtlich vertretbar

Gericht hält Abschiebung von staatenlosen Palästinensern für rechtlich vertretbar

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Niedersachsen hält Abschiebungen von Staatenlosen nach Palästina für vertretbar. Das geht aus Medienberichten hervor, die die Sprecherin des Gerichts zitieren. Es brauche für die Abschiebung keinen völkerrechtlich anerkannten Staat, sondern nur die Nennung eines "Herkunftslandes". Diesen Begriff des Herkunftslandes sehen die Richterinnen nach eigenen Angaben im Recht der Europäischen Union verankert.

Im konkreten Fall ging es um einen Palästinenser, den die Stadt Göttingen abschieben will, und der sich gerichtlich dagegen wehrt. Er war 2009 eingereist und hatte bereits in erster Instanz erfolglos gegen den Bescheid der Stadt geklagt.

(mc)