Hamburg: Geplantes Polizeigesetz würde Datenschutzbeauftragten schwächen

Geplantes Polizeigesetz würde Datenschutzbeauftragten schwächen

In Hamburg will die rot-grüne Koalition den Datenschutzbeauftragten schwächen. Das meldete die internetpolitische Webseite Netzpolitik.org am gestrigen Donnerstag. Sie beruft sich dabei auf die geplante Reform des Hamburger Polizeigesetzes und auf die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten dazu, die jeweils von Juli und Juni datiert sind.

Der Datenschutzbeauftragte soll demnach Organisationen und Behörden nicht länger anordnen dürfen, Datenschutzverstösse zu unterlassen. Er soll künftig nur noch warnen und beanstanden dürfen. Dadurch kann er die betreffenden Organisationen und Behörden aber nicht zum Handeln zwingen.

Diese geplante Schwächung des Datenschutzbeauftragten ist eine Reaktion auf den bisher einzigen Fall, wo der Hamburger Datenschutzbeauftragte von dieser Befugnis der Anordnung Gebrauch machte. Nach dem G20-Gipfel von 2017 hatte der Datenschutzbeauftragte die Polizei angeordnet, eine biometrische Datenbank zur Gesichtserkennung zu löschen, weil die Polizei die Daten ohne Rechtsgrundlage erhoben hatte. Doch weil die Polizei gegen diese Anordnung klagt, wird die Datenbank weiter verwendet.

Im gleichen Gesetzentwurf will die rot-grüne Hamburger Koalition die Befugnisse der Polizei ausweiten, auch im Bereich der vorbeugenden und automatisierten Analyse von Daten. Gerade vor diesem Hintergrund brauche es eigentlich einen Datenschutzbeauftragten mit wirksameren Befugnissen, so Netzpolitik.org.

(mc)