Verweigerter Schadenersatz -zu Gunsten doitscher Pharmaindustrie: Frauen mit BayerVital Anti-Baby-Pille Yasminelle vermeidet Langstreckenflüge!

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Frauen mit BayerVital Anti-Baby-Pille Yasminelle vermeidet Langstreckenflüge!

(kmm) Zu dieser Bewertung könnte  mensch als Zyniker:in kommen, wenn die die (Rechts-)Meinung des LG Waldshut  bestätigende 4. Zivilkammer in seinem Urteil vom 25.Juni 2021 Bestand halten könnte. 
Diese Kammer ist nach der  Sachverständigenanhörung des gleichen Sachverständigen der Erstinstanz zu der "Überzeugung gelangt, dass die Langstreckenflüge für sich genommen als alleinige (Alternativ-) Ursache für die von der Klägerin erlittene Thromboembolie konkret in Betracht kommen."
Der Sachverständige behauptet u.a. "40 % aller Thrombosen idiopathisch, d. h. ohne derzeit erkennbare Ursache auftreten." Aber die Reisethrombosen bei  Langzeitflüge handele es sich  "um ein medizinisch international anerkanntes Krankheitsbild".  Dabei sei das Auftreten just drei Monate nach dem Flug "vom Zeitablauf „klassisch“ für eine Reisethrombose" oder an welchem Ort im Körper zuerst entstand sei "letztlich alle denkbaren Entstehungsorte mit einer Reisethrombose vereinbar".

Angesichts der Tatsache, dass die Kammer  davon ausgeht, das "Yasminelle ... zwar geeignet (ist), eine venöse Thromboembolie auszulösen"  (siehe auch unten) zu der apodiktischen Feststellung kommt: .Überzeugung gelangt, dass die Langstreckenflüge für sich genommen als alleinige (Alternativ-) Ursache für die von der Klägerin erlittene Thromboembolie konkret in Betracht kommen." bleibt  schlicht schwer nachvollziehbar.
Erst recht wenn mensch in Betracht zieht, das die Kammer von weiteren  Sachverstandsurteilen zu ggf. Wechselwirkungen zwischen Yasminelle und Reisethrombosen, Venenanomalien absieht und somit gerade auf  gesichertere Erkenntnisse zu einer (ggf. Mit)Verursachung i.S. § 84 Arzneimittelgesetz verzichtet und stattdessen  nicht einmal die Revision zulassen will.

Bei einer Klägerin, die 2009 nachweislich nach einer doppelseitigen Lungenembolie mit Herz- und Atemstillstand eine schwere Gesundheitsschädigung erlitten hat, sicherlich kein adäquater Umgang mit ihrer Menschenwürde.

Die Bayer Vital GmbH kann sich  nach Angaben und Bewertungen der CBG auf seine Standort-Justiz ganz im Gegensatz zu internationalen Entscheidungen  verlassen:

„Das ist ein Skandal-Urteil. In den USA haben bisher schon 12.000 Leidensgenossinnen von Felicitas Rohrer Recht bekommen und insgesamt zwei Milliarden Dollar Schmerzensgeld von BAYER erhalten. Hierzulande aber kuscht die Justiz vor der Macht der Konzerne", konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Mittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika oder diejenigen der 3. Generation gebrauchen, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den älteren Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte" (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen.

Frankreich ging noch einen Schritt weiter. Dort wies die Politik die Krankenkassen an, die Kosten für Verhütungsmittel der 3. und 4. Generation nicht länger zu erstatten. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland überfällig. So könnten jährlich bis zu 1.700 Thrombosen verhindert werden", hält Stelzmann fest.

Quelle; https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medi...