Erster Prozess gegen Aktivistinnen der No Border Action Days wegen A5-Blockade: "Es wurden Menschen "genötigt", sich mit Flüchtlingspolitik zu beschäftigen"

"Es wurden Menschen "genötigt", sich mit Flüchtlingspolitik zu beschäftigen"

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Update: Die Aktivistin wurde wegen "psychischer Beihilfe zu versuchter Nötigung" zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt.

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Am Mittwoch (17.01.2018) steht eine Aktivistin der No Border Action Days 2016 in Lörrach vor Gericht (10 Uhr, Amtsgericht, Raum S1.51/1.OG). Ihr wird Beihilfe zur Nötigung vorgeworfen, weil sie sich an der Autobahnblockade beteiligt habe. Die Staatsanwaltschaft fordert 60 Tagessätze. Es ist der erste Prozess wegen der A5-Blockade.

Mit der A5-Blockade an der Grenze zur Schweiz prangerten die Aktivistinnen damals die europäische Abschottung gegen Flüchtlinge an. Eine Einladung zur Prozessbeobachtung haben nun Menschen geschrieben, die sich in Griechenland und auf der Balkanroute für Flüchtlinge engagiert haben. Matthieu hat mit Lana gesprochen, die zu diesen Engagierten zählt. Er hat sie zunächst gefragt, was der Aktivistin konkret vorgeworfen wird:

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Strafbefehle wurden im Dezember gegen mehrere weitere Aktivistinnen erlassen, aber es ist der erste Prozess wegen der A5-Blockade. Die Tatsache, dass erstmal eine einzige Aktivistin vor Gericht steht, und das mit dem unüblichen Vorwurf der Beihilfe zur Nötigung im Straßenverkehr, lässt vermuten, dass die Behörden damit eine Art Musterprozess führen wollen. Es könnte sein, dass sie den Ausgang dieses Prozesses abwarten, bevor sie weitere Prozesse einleiten (im Falle eines Schuldspruchs) oder eventuell Verfahren einstellen (im Falle eines Freispruchs).