Im Jahr 2011 hatte die Anti-Atomgruppe Freiburg nach der Atomkatastrophe in Fukushima regelmäßig Montagsprotestspaziergänge angemeldet. Sie sah sich prompt mit einem Auflagenkatalog des Amts für öffentliche Ordnung konfrontiert, den die Anti Atomgruppe so nicht akzeptieren wollte. Untersagt wurde das Trommeln auf den Versammlungen, in der nur einige wenige Meter breiten Straße Gerberau hätten 5 Meter Platz frei bleiben müssen. Die Versammlungsbehörde untersagte die Schaufensterscheiben mit Transparenten zu verdecken und auch eine Kommunikation mit Megaphon aus der Demo heraus wurde verboten. Das Megaphon dürfe nur für Ordnungsdurchsagen verwendet werden. Gegen diesen Auflagenbescheid ging die Anti Atomgruppe Freiburg mithilfe der Rechtsanwältin Katja Barth vor und erzielte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg jetzt einen juristischen Erfolg: Das Verwaltungsgericht erklärte bei seiner Prüfung, dass der Auflagenbescheid rechtswidrig sei. Über diesen Erfolg sprachen wir mit der Rechtsanwältin Katja Barth.
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