Eine bürokratische Hürde weniger. Hochschulgesetz in Ba-Wü hindert Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung nicht mehr am Studium.

Eine bürokratische Hürde weniger. Hochschulgesetz in Ba-Wü hindert Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung nicht mehr am Studium.

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Baden-Württemberg ist das letzte Bundesland mit der Einschränkung im Hochschulgesetz, die für die Immatrikulation an einer Hochschule einen Aufenthaltstitel voraussetzt ist. Dieser Passus im Gestz soll nach dem aktuellen Entwurf nun endlich fallen. Über die Änderung und ihre Wirkung sprachen wir mit Ulrike Duchrow vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Was gäbe es noch für Bildungshürden für Flüchtlinge abzubauen?

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