Eigentlich sollen nach der Wahl am 24. September 598 Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Seit Jahren sind es aber - meist deutlich - mehr. Das hängt mit den sogenannten Überhangmandaten zusammen, also mit den zusätzlichen Mandaten, die Parteien zugesprochen bekommen, wenn sie mehr DirektkandidatInnen durchbekommen als ihnen nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zusteht. Um diese Verzerrung des Wahlergebnisses zu beheben wurde 2012 eine Reform beschlossen und die Überhangmandate durch sogenannte Ausgleichsmandate neutralisiert. Umso mehr Abgeordnete also für das Parlament.
Auch wenn dieses eklatanteste Demokratiedefizit mittlerweile behoben wurde, bleiben Probleme mit dem Wahlrecht und seiner Aufgabe, die Stimmverhältnisse proportional richtig darzustellen.
Welche das sind und wie sie sich lösen lassen, darüber haben wir mit dem Politikwissenschaftler Philipp Weinmann gesprochen, der zu diesem Thema promoviert hat.