Drexler begrüßt staatsanwaltschaftliche Wiederderaufnahme der Todesermittlungen zu Florian H.

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Drexler begrüßt staatsanwaltschaftliche Wiederderaufnahme der Todesermittlungen zu Florian H.

(kmm) Der Vorsitzende des NSU Untersuchungsauschusss im Landtag von Baden-Württenberg, Wolfgang Drexler (SPD), hat die Erklärung der Staatsanwaltschaft vom Montag wegen "möglicher Straftaten, die zum Tod führten" nach eineinhalb Jahren wiederaufzunehmen, begrüßt.
Wörtlich sagte Drexler: "„Die Aufklärung von Straftaten des NSU, seines Umfeldes, aber auch sonst namentlich im rechtsextremen Bereich liegt in unser aller Interesse. Es kann sich aus unserer Sicht nur positiv auswirken, wenn die zuständigen Ermittlungsbehörden neue Ermittlungsansätze verfolgen, die sich aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses ergeben oder durch den Untersuchungsausschuss selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vollständig selbst verfolgt werden können.".
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte noch am Todestag bei der Obduktion von Florian H., trotz gegenläufiger Indizien einer Bedrohung, weitere Ermittlungen jenseits von Suizid  abgelehnt, weil OStA Biehl den Suizid für unumstösslich feststehend erklärt hatte. Ermittlungen zu Fremdverschulden wurden so für LKA und PP Stuttgart ausgeschlossen.
Der Untersuchungsausschuss hatte vom toxikologischen Gutachter Prof. Wehner auch erfahren, dass die tödliche Konzentration von Betablockern im Blut eigentlich auch einer stärkere Untersuchung der Möglichkeit von Fremdverschulden erfordert hätte.  Die Familie hatte darüber hinaus eine Vielzahl von den Branduntersuchern, sowohl des PP Stuttgart wie dem KTI (Kriminaltechnisches Institut)  des LKA , ignorierten Beweismitteln (Handy, Laptop Schusswaffe, Machete usw) beigebracht.
Im Fall der  Untersuchungen zum polizeilichen Schlossgarteneinsatz taugte die Neuaufnahme der staatsanwaltlichen Untersuchungen nur zur schnelleren Akzeptanz von Billig-Geldstrafen für gefährliche Körperverletzung bei Verlust des Augenlichtes von Demonstanten.
Insofern ist dieser Präzendenzfall eher kein gutes Omen für die von Drexler gewünschte Kooperationsbereitschaft der Stuttgarter Staatsanwälte der Abteilung 1.