Verhinderung der Klärung von Grundrechten ?: Die Klage von sechs Geflüchteten gegen die Hausordnung der LEA (Landeserstaufnahmestelle) in Freiburg

Die Klage von sechs Geflüchteten gegen die Hausordnung der LEA (Landeserstaufnahmestelle) in Freiburg

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s.g. /Gegen die Hausordnung der LEA in Freiburg (seit Januar 2020 gültig) haben sechs Geflüchtete geklagt, weil sie gegen Grundrechte verstößt z.B. wegen der Regelungen in der Hausordnung über die Verschließbarkeit der Zimmer, die Besuchsberechtigung, verbotene Gegenstände, die Ausübung politischer und ähnlicher Tätigkeiten und die Durchführung von Zutritts- und Zimmerkontrollen.  usw...Diese Hausordnung gilt übrigens nicht nur Freiburg sondern in ganz Baden Württemberg.

Vier der Kläger sind inzwischen in andere Flüchtlingsheime verlegt worden, einer wurde letzte Woche abgeschoben. Einer muß weiter in der  LEA wohnen bleiben.

Wie die Situation aktuell ist, wie es um die Klage steht, welche Bedeutung diese Klage hat, wie das einzuschätzen ist, dazu ein Interview mit Seán vom Flüchtlingsrat B.-W., die die Kläger unterstützen.

(Anmod. im Audio enthalten)

Die Refugee-Redaktion Our Voice sammelt übrigens Spenden für den nach Ghana abgeschobenen Kläger.