Die EU lässt sich die Rechtsstaatlichkeit der Türkei etwas kosten

Die EU lässt sich die Rechtsstaatlichkeit der Türkei etwas kosten

Die EU will den sieben Beitrittskandidat*innen Türkei, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Kosovo und Bosnien-Herzegowina bis Ende 2027 14,2 Mrd. Euro als „Heranführungshilfen“ überweisen. Das Geld soll unter anderem der Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei dienen. Hier hat das Land unter Erdogan nicht eben Fortschritte gemacht. Dazu nur ein paar Beispiele: Per Dekret hat Erdogan beschlossen, dass sein Land zum 1. Juli aus dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ austritt. Opposition und Frauenverbände in der Türkei kritisieren nicht nur die Stoßrichtung dieses Schrittes, sondern weisen auch darauf hin, dass es ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung ist, wenn der Präsident einen internationalen Vertrag mit einem Federstrich annulliert, den das Parlament ratifiziert hat. In der Türkei hatten Frauenverbände darauf gehofft, dass sich die EU der Annullierung entgegenstellt. Zweites Beispiel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon zweimal die sofortige Freilassung des kurdischen Politikers Selahattin Demirtas angeordnet. Staatsanwälte und Gerichte in der Türkei haben das jedes Mal mit juristischen Tricks umgangen. Demirtas war zweimal einer von zwei Gegenkandidaten gegen Erdogan bei Präsidentschaftswahlen. Vorgeworfen werden ihm Äußerungen bei Reden, die als „Terrorpropaganda“ ausgelegt werden.

 

Die Auszahlung der Gelder soll an wirkliche Fortschritte gebunden sein. Bisher zahlte die EU aber oft und wartete dann auf das Ergebnis.