Zweckentfremdungsverbotsgesetz : "Die Daumenschrauben für Anbieter wie AirBnB weiter anziehen"

"Die Daumenschrauben für Anbieter wie AirBnB weiter anziehen"

Aus der Pressemeldung des Badischen Mieterrings vom 23. Februar: "Zugegeben, die Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) von 50.000€ auf 100.000 € ist ein scharfes Schwert, das die Landesregierung nun gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ins Spiel bringt. Die Neuerungen werden sich beweisen müssen – dennoch ist der Badische Mieterring e.V. als Interessenvertretung von Mieterinnen und Mietern der Ansicht, dassdie Umwandlung der Gesetzesnovelle in städtisches Satzungsrecht ein wichtiger Schritt in die Richtung darstellt, Druck aus dem Wohnungsmarkt zu nehmen. Wie eine Studie es Berliner Ökonomen Claus Michelsen aus diesem Jahr zeigt, sind Anbieter wie AirBnB konkret als Mietentreiber auszumachen. Der Effekt schlage sich laut Studie direkt auf die Mieten der benachbarten Wohnungen . Umso wichtiger, dass die Verantwort lichen aus Politik und Verwaltung hier gezielt einwirken, um Erleichtung zu schaffen, wo es nur möglich ist – Freiburgs Wohnungsmarkt wird weiterhin unter Druck bleiben." Wir sprachen mit Fridolin Dorwarth, stellv. Vereinsvorsitzender des Badischen Mieterring.