EuGH Entscheidung zu Abschiebungen nach Afghanistan: "So wäre auch bei Bombardierung von Dresden im 2. Weltkrieg eine individuelle Gefahr verneint worden."

"So wäre auch bei Bombardierung von Dresden im 2. Weltkrieg eine individuelle Gefahr verneint worden."

Schutzsuchende die hierzulande keinen Schutzstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, die also vermeintlich nicht politisch- oder aufgrund ihrer Abstammung, ihrer Nationalität, Religion, oder politischen Überzeugung im Hekuftsland verfolgt werden, können trotzdem subsidiären Schutz erhalten, z.B. aufgrund eines Kriegs in im Herkunftsland. Deutschland hat bei der Prüfung, ob Flüchtlinge subsidiären Schutz erhalten in der Vergangenheit lediglich auf das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland eines Geflüchteten geschaut. Diese Herangehensweise, nur Statistiken heranzzuziehen und die begleitende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind nicht vereinbar mit dem europäischem Asylrecht. Es braucht auch eine qualitative Würdigung der Umstände im Land. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Es ging um zwei Schutzsuchende aus Afghanistan, deren Asylanträge abgelehnt worden waren und die daraufhin subsidiären Schutz beantragt hatten. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte den EuGH angerufen. Über die Entscheidung haben wir mit Peter Auer, rechtspolitischer Referent bei Pro Asyl gesprochen.