Bundesverfassungsgericht prüft BND-Gesetz

Bundesverfassungsgericht prüft BND-Gesetz

Ab heute prüft das Bundesverfassungsgericht das sogenannte BND-Gesetz. Nach dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz darf der Bundesnachrichtendienst Ausländer*innen im nicht-europäischen Ausland abhören. Dies kann ohne Anlass geschehen und auch Journalist*innen betreffen. Kritik am Gesetz kommt deshalb unter anderem von Datenschutz- und Presseorganisationen, aber auch von den Vereinten Nationen.

Mehrere potentiell betroffene Einzelpersonen und Organisationen wie Reporter ohne Grenzen hatten deshalb Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen in dem Gesetz die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit und das Telekommunikationsgeheimnis verletzt. Wenn klar sei, dass deutsche Geheimdienste Journalist*innen im Ausland überwachen, können diese ihren Quellen keinen Schutz mehr bieten, so die Kläger*innen.

Das Gesetz war verabschiedet worden, nachdem im Zuge des NSA-Skandals aufgeflogen war, dass der BND ohnehin bereits rechtswidrig Personen im Ausland überwacht. Mit der Verabschiedung wurde dieses Vorgehen legalisiert.