Bundesregierung verpflichtet sich gerichtlich zur Vernichtung der Geheimdienstdaten zu Gregor Gysi

Bundesregierung verpflichtet sich gerichtlich zur Vernichtung der Geheimdienstdaten zu Gregor Gysi

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Dr. Gregor Gysi, und der Bundesregierung in Köln hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 13.3.2014 an das Gericht mitgeteilt, dass sie die zu Dr. Gysi gespeicherten Daten einschließlich seiner Personalakte am 8.3.2014 gesperrt hat.
Ferner erklärt die Bundesregierung, die zu Dr. Gysi 'gespeicherten Daten gemäß § 12, Absatz 2, Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz zu löschen und die Personalakte zu vernichten'.
Die Bundesregierung begründet dies mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.9.2013 zu Bodo Ramelow.
Sie erklärt außerdem, dass sie damit das Begehren von Dr. Gysi in der Hauptsache für erledigt hält und bereit ist, die Verfahrenskosten zu übernehmen.