Beutelsbacher Konsens: Überwältigungsverbot heißt nicht Kritikverbot

Überwältigungsverbot heißt nicht Kritikverbot

Schulweg kreuzt

Bild von einem Schulweg Kreuzt Warnschild und Warnleuchten daneben.
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Malene Thyssen (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Skoleskilt.jpg), „Skoleskilt“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

Die Frage, wie mit menschenverachtenden Positionen der AfD und ihren Mitgliedern in der Schule umgegangen werden soll, verunsichert immer wieder Lehrer*innen und andere Beschäftigte im pädagogischen Bereich. Jüngst versucht die AfD, diese Angst durch eine Meldeplattform zu vertiefen, die Lehrer*innen öffentlich anprangert.

Groß ist vor allem die Angst, gegen den Beutelsbacher Konsens zu verstoßen. Dieser Konsens, der im Rahmen einer Tagung in Beutelsbach zu einem Grundsatz der politischen Bildung gemacht wurde, beinhaltet das sogenannte Überwältigungsverbot. Dieses soll eine politische Indoktrinierung von Schüler*innen unterbinden.

Viele glauben, dass sich Lehrer*innen politisch komplett enthalten müssten und Schüler*innen nicht widersprechen, wenn sie sich politisch äußern. Wir sprachen mit Carten Koschmieder, Politikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin über die Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses und Spielräume zur politischen Diskussion, die dieser eigentlich sogar fordert.