Berlin: Vermieter bekämpfen Mietpreisdeckel mit allerlei Tricks

Berlin: Vermieter bekämpfen Mietpreisdeckel mit allerlei Tricks

Nach einer Schätzung des Berliner Mietervereins wird bei 80 % der inserierten Wohnungen ein Preis oberhalb des seit Februar eingeführten Mietpreisdeckels verlangt. Die Miete setzt sich dann aus der in Berlin nach Landesgesetz zulässigen Miete und einer „Schattenmiete“ zusammen. Zunächst ist nur die Miete nach Landesrecht zu zahlen. Falls das Bundeserfassungsgericht den Berliner Mietpreisdeckel für unzulässig erklärt, ist die volle Miete zu zahlen. Über 280 Abgeordnete von CDU/CSU und FDP haben die Klage eingereicht. Sie argumentieren, Mietrecht sei Bundesrecht und also dürfe das Bundesland Berlin keinen Mietendeckel beschließen. Diese Ansicht vertritt auch das Bayerische Verfassungsgericht, das mit diesem Argument ein Volksbegehren zur Begrenzung von Mietpreiserhöhungen auf die Inflationsrate verhinderte. Bisher ist noch nicht bekannt, wann das Bundesverfsssungsgericht über den Mietpreisdeckel entscheidet.

 

Vermieter versuchen es neben der Schattenmiete auch mit anderen Tricks, den Mietpreisdeckel auszuhebeln. Zum Teil vermieten sie ihre Wohnungen nun möbliert und verlangen dafür einen Aufschlag. Im Prinzip gilt der Mietpreisdeckel auch für möblierte Wohnungen, doch nicht alle wissen das. In anderen Fällen wird ein Teil der Wohnungen als Gewerberäume deklariert, womit sie nichtmehr unter den Mietendeckel fallen. Die Umwandlung bedarf zwar einer Genehmigung, doch die Kontrolle ist schwierig. Viele Eigentümer bieten Mietwohnungen nun nur noch zum Kauf an.