Amnesty belegt illegalen Pushback von Afghan*innen an der polnischen Grenze

Amnesty belegt illegalen Pushback von Afghan*innen an der polnischen Grenze

Mit Hilfe von Satellitenbildern kann Amnesty International belegen, dass eine Gruppe von 32 Geflüchteten aus Afghanistan von Weißrussland kommend, die polnische Grenze bereits überquert hatte und dann zurückgetrieben wurde. Solche Pushbacks, die auch an anderen Außengrenzen der EU vielfach belegt sind, verstoßen gegen das 4. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention und in dem meisten Fällen auch gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Wortschöpfung selbst wurde auch als Euphemismus kritisiert, ist aber allgemein üblich.

 

Amnesty fordert die polnischen Behörden dazu auf, den im Grenzgebiet gestrandeten Afghan*innen zu helfen. Sie eine angemessene Unterkunft, Nahrung, Wasser, Zugang zu sanitären Einrichtungen und medizinische Versorgung. Ihnen sollte auch der Zugang zu Anwält*innen gewährt werden. Amnesty weist außerdem darauf hin, dass dies auch einer Forderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 25. August entspricht. Amnesty fordert auch die Aufhebung des Ausnahmezustandes an der Grenze mit dem unter anderem Journalist*innen und Menschenrechtsaktivist*innen der Zugang zum Grenzgebiet verwehrt wird.