ACTA durch die Hintertür?

ACTA durch die Hintertür?

Das erst letzte Woche vom europäischen Parlament abgelehnte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA könnte nun durch einen Handelsvertrag mit Kanada in Teilen doch noch eingeführt werden – dies berichtet der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist auf seinem Blog. In geleakten Dokumenten des europäisch-kanadischen Handelsabkommen CEPA wird deutlich, dass Teile des Kapitels zu geistigem Eigentum nahezu bei ACTA abgeschrieben sind. Dies betrifft Bestimmungen zu Auskunftsrechten über IP-Adressen, Schadensersatzansprüche, Grenzkontrollen und Strafmaßnahmen bei Verstößen gegen Patent- und Urheberrechtsgesetze. Geist vermutet dahinter die Strategie, ACTA-Mechanismen als Teil umfassenderer Handelsverträge einzuführen, da diese für das EP aufgrund ihrer größeren Tragweite schwerer abzulehnen sein werden. Der CEPA-Vertrag wird im Übrigen genauso geheimgehalten wie dies bei ACTA der Fall gewesen war.