38 Jahre Überwachung durch den Verfassungsschutz - Zum Urteil im Fall des Bürgerrechtlers Rolf Gössner Sein Anwalt Udo Kauß

38 Jahre Überwachung durch den Verfassungsschutz - Zum Urteil im Fall des Bürgerrechtlers Rolf Gössner Sein Anwalt Udo Kauß

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Urteilsbegründung im Beobachtungsfall des Bürgerrechtlers Rolf Gössner liegt vor

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Köln seine schriftliche Urteilsbegründung in dem Gerichtsverfahren Dr. Rolf Gössner (Kläger) gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Beklagte), vorgelegt. Das Gericht hatte bereits am 03.02.2011 festgestellt, dass die geheimdienstliche Dauerbeobachtung des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, über die gesamte Zeitdauer von 1970 bis November 2008 rechtswidrig war und dem Betroffenen ein Anspruch auf Rehabilitierung zusteht. Mit der Urteilsbegründung (68 Seiten) hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gehörig die Leviten gelesen: Der Inlandsgeheimdienst hatte die beruflichen Arbeiten und Bürgerrechtsaktivitäten von Rolf Gössner aus den jeweiligen Zusammenhängen gerissen und als Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung uminterpretiert. Er hat seine ohnehin schon weit gefassten Kompetenzen erheblich überschritten und mit der zielgerichteten, vier Jahrzehnte langen Dauerüberwachung gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Berufsausübungsfreiheit des Klägers sind dabei systematisch und anhaltend missachtet worden." schreibt die Internationale Liga für Menschenrechte in einer Erklärung vom Mittwoch den 5. April 2011 RDL sprach mit Gössners Anwalt Dr. Udo Kauß, Vorsitzender der Humanistischen Union hier in Freiburg.

Weitere Infos auf: http://www.rolf-goessner.de/