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OB Salomons Innenstadt Demoverbot:- Gescheitert!! RDL berichtete am Samstag von 13-18 Uhr!! |
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Freitag, 12. Dezember 2008 |
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Über 2000 setzten in kämpferischer Demo das Innenstadtdemoverbot des Grünen OB Salomon ausser Kraft.
Es entbehrte nicht der Ironie: Weil angeblich der Strassenbahnverkehr in der Innenstadt nicht gestört werden dürfte, wollte die grünschwarze STADTREGIERUNG in der Innenstadt am 13.12.2008 keine Demo zulassen.
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Um Ihre martialischen polizeilichen Kampfzüge in Position zu bringen, wurde aber der Strassenbahn-verkehr von Polizeiseite schon unterbrochen,
bevor sich am Rathausplatz auch nur ein Demonstrationszug überhaupt
bilden konnte. Die dorch skandierende Demo konnte sich dann wie
intendiert in die Innenstadt bewegen - nicht allerdings ohne eine
lästige, weil abschreckend wirkende Polizeibegleitung.
Flyers
verteilt, Clowns trotz Verbots unterwegs. Reden wurden wie geplant in
der Innenstadt gehalten. Trotz extensiver Kontrollen auf den Zuwegen
vorübergehenden Gewahrsnahmen hielt sich die Polizei im Unterschied zur
Eskalation seitens der Stadt - und der martialisch wirkenden
Halb-Kesselung - erkennbar zurück. Gegen 18 Uhr trotzten bei einem
Strassenfest Hunderte der Kälte und die Arrestzellen war leer.
weitere Beiträge von der Demo:
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Noch
vor der Demo rechtfertigte die Grünen Fraktionschefin im GR Maria
Viethen am Freitag das Innenstadtdemoverbot als "Vertretbar". Beitrag |
Gliederung
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Per Allgemeinverfügung (Text) hatte die Stadt Freiburg
vom 11.12.2008- der OB Salomon als zuständige Polizeibehörde - erneut ein (Alt-) Innenstadtdemonstrationsverbot verfügt. Nur auf dem Altstadtring
und jenseits davon darf gegen das CDU/FDP Gesetz zur Abschaffung der
Versammlungsfreiheit demonstriert werden. Das Mitbringen von Bauwagen war bis incl. Bahnhof verboten. Laustprecher dürfen sich nur an die
Versammelten richten.
Damit waren- wie in den Jahren zuvor - erneut
hinreichend Tatbestände für eskalierendes polizeiliches Eingreifen
geschaffen und das Demonstrationsrecht, das sich ja gerade an die
Meinungsbildung einer allgemeinen Öffentlichkeit richtet, ad absurdum
geführt.
Beitrag in Punkt 12
Radio Dreyeckland wird am Samstag über den Fortgang dieses
massiven Einschränkungsversuch der Versammlungsfreiheit durch den
grünen OB Salomon am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr berichten
Aus einer Erklärung von AKJ und Kommittee für Grundrechte
(11-12-2008
):
Mit Blick auf die für den 13. 12. angekündigte Demonstration gegen das
neue Versammlungsgesetz möchten wir häufigen Missverständnissen
entgegentreten: Weder ist die Teilnahme an einer nicht angemeldeten
Versammlung illegal, noch kann eine Demonstration allein aus dem Grund
ihrer Nichtanmeldung verboten oder aufgelöst werden. Auch ist es
rechtlich keineswegs so, dass der ungestörte Weihnachtseinkauf (bzw.
-verkauf) in der Freiburger Fußgängerzone oder die Einhaltung des
ÖPNV-Fahrplans der Versammlungsfreiheit vorgingen.
(vgl. aber Begründung der Allgemeinverfügung vom 11-12-2008)
Wie das
Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss betont, „rechtfertigt
keinesfalls jedes beliebige Interesse eine Einschränkung dieses
Freiheitsrechts; Belästigungen, die sich zwangsläufig aus der
Massenhaftigkeit der Grundrechtsausübung ergeben und sich ohne
Nachteile für den Veranstaltungszweck nicht vermeiden lassen, werden
Dritte im allgemeinen ertragen müssen.“
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 18. Dezember 2008 )
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