Landgericht Karlsruhe lehnt Beweisanregung von Staatsanwaltschaft ab: Nebelstochereien der Staatsanwaltschaft zunächst vom Tisch

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Nebelstochereien der Staatsanwaltschaft zunächst vom Tisch

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Gerichtszeichnung der Verteidigerin Angela Furmaniak im Profil: Die Brille hat sie hochgeschoben auf das offene Haar
Verteidigerin Angela Furmaniak
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RDL

Am 30.4.24 dem 5. Verhandlungstag regte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erneut an, die Auswertung der Simkarten und unverschlüsselten USB-Sticks des Angeklagten Fabian, die ihr als Kopien vorliegen, zumindest zwischen der Einstellungsverfügung selbiger Staatswaltschaft (12.7.22 Verneinung IMC ist Kriminelle Vereinigung) und der Publikation des Artikels von Fabian am 30.7.22 mit seinem Namen und den Namen der Personen, die als Adressaten der Verbotsverfügung gegen das Indymediacenter (IMC) Linksunten 2017 vornehmen zu dürfen. Gegen diese Personen führt die Staatsanwaltschaft mittels einer rabiaten Durchsuchung seit August 2023 ein Strafermittlungsverfahren wegen vermeintlicher Rädelsführerschaft des nicht mehr existenten, weil unanfechtbar verbotenen IMC Linksunten.
Die 5. Gosse Strafkammer des Landgericht Karlsruhe hat nach RDL Informationen wohl jetzt diese Beweisanregung unter Verweis auf die Medienfreiheiten aus Art 5. Abs.1 Satz 2 GG und deren strafprozessuale Ausgestaltung durch den Gesetzgeber zurückgewiesen.
Der Staatsanwaltschaft steht nun der Weg des formellen Beweisantrages offen. Den hat sie in der Verhandlung auch in Aussicht gestellt.
Weist dann das Landgericht Karlsruhe diesen Antrag gleichfalls zurück, bleibt der Staatsanwaltschaft nur die Möglichkeit im Revisionsverfahren vor dem 3.Strafsenat des BGH (Bundesgerichtshof) dies als fehlerhafte Sachaufklärung als Revisionsgrund gegen ein möglicherweise freisprechendes Urteil zu § 85 StGB anzubringen.
Da diese Staatanwaltschaft in der Vergangenheit über eine langes Register von sturer Durchsetzungsbemühen ihrer Rechts"Ansichten" nicht nur in diesem Verfahren verfügt,  kann diese Prognose dann schon jetzt absehbar sein. [Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Weigerung der Einleitung eines Strafermittlungsverfahren gegen die Fascho Kleinst-Partei Die Rechte wegen deren antisemitischer Volksverhetzung im Bundestagswahlkampf 2017 vor der Pforzheimer Synagoge und auf Demonstrationen. Hier wurde die gerichtlich erzwungene - gegen Weigerung der Staatsanwaltschaft - Einleitung des Strafermittlungsverfahren mit einer Pressekonferenz auf deren absehbare Erfolglosigkeit gleich zum Anfang begleitet ! Politische "Ansichts"sachen rechtlich drapiert?]
MM 4.5.23
Der Prozess wird fortgesetzt am 14.Mai 2024 um 9 Uhr 30 in Saals 125 im 1. OG des Landgericht Karlsruhe .

Bisher weiter bekannte Termine: Donnerstag, 16. Mai 2024 mit wahrscheinlich den Plädoyers/ 4.Juni 2024.